Bauerfeind Sports

Affiliate Marketing

Du bist interessiert an einer Affiliate-Partnerschaft mit uns?
Dann bist Du hier genau richtig! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dir!

Wie wirst Du Bauerfeind Sports Affiliate Partner?

  1. Fülle das Formular mit Deinen Daten aus.
  2. Stelle dich doch bitte kurz im Kommentarfeld unten vor - gerne auch mit deinen Social Links (wenn vorhanden)
  3. Lies dir die Teilnahmebedingungen gut durch und akzeptiere sie.
  4. Schicke das ausgefüllte Formular ab.
  5. Wir werden uns Deine Bewerbung zum Bauerfeind Sports Affiliate Programm umgehend ansehen und uns schnellstmöglich bei Dir zurückmelden.
  6. Lege dir mit der gleichen E-Mail Adresse, wie du unten im Formular einträgst, einen Account im Shop an. Hier wirst du dann nach erfolgreicher Bestätigung deiner Bewerbung den Affiliate Tab in Deinem Account-Bereich sehen.
  7. Und nun kann es los gehen! #ForYourPersonalBest
Affiliate Marketing Banner

Infos zu unserem Affiliate Marketing Programm

  • Du kannst unsere Produkte auf deinen eigenen Kanälen bewerben
  • Wir stellen Dir auf unserem Whatsapp Kanal Werbemittel für verschiedenste Promotions zur Verfügung - die Einladung zum Kanal erhältst du mit der Bestätigung der Bewerbung
  • Für jeden Umsatz, der über deinen Link generiert wird, erhältst du von uns 6% Provision (Die Einzelheiten dazu sind in den Teilnahmebedingungen aufgeführt)
  • Läuft unsere Zusammenarbeit gut, ist es auch möglich, dass die Provision bis auf 8% steigen kann.
Affiliate-Programm Registrierung
Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.
Datenschutz *
Affiliate-Programm Teilnahmebedingungen*
0. Vorbemerkung

Bauerfeind bietet für volljährige Partner (sogenannten: „Affiliates“) ein „Affiliate Marketing-Partnerprogramm“ (kurz: „Affiliate Programm“) an. Die Volljährigkeit wird nach Bestätigung der Partnerschaft durch einen kurzen Videocall bestätigt. Ohne diese Bestätigung lehnt Bauerfeind eine Teilnahme am Affiliate-Programm ab. Für diesen Videocall ist der Personalausweis des Affiliates bereitzuhalten. Der Personalausweis wird kurz eingesehen. Die Volljährigkeit wird anhand des angegebenen Geburtsdatums geprüft. Die angegebene Wohnanschrift wird für die Finanzbehörden (Abrechnung der „Beteiligung“) aufgenommen und elektronisch bei Bauerfeind hinterlegt.
Das Programm sieht für teilnehmende Affiliates eine „Beteiligung“ an solchen Produktumsätzen vor, die unmittelbar durch die Nutzungsempfehlungen der entsprechenden Affiliates generiert und entsprechend solche erfasst worden sind. Die Beteiligung ist eine Umsatzbeteiligung und wird nachträglich als Provision auf bestandskräftige entsprechende Umsätze gezahlt. Eine Grundvoraussetzung für die Beteiligung ist, dass die entsprechenden Affiliates alle rechtlichen Regelungen, die für das Vermarktungsgebiet für ihre Tätigkeit gelten, eingehalten haben und zusätzlich die jeweiligen Plattform-Regeln beachten, die für werbliche Produktempfehlungen gelten. Eine vollständige Übersicht der als Voraussetzung der Beteiligungszahlung einzuhaltenden Verhaltensregeln ist diesem Programm als Anlage A beigefügt.

1. Programm jederzeit durch Bauerfeind modifizierbar und beendbar / Kein Anspruch auf Programmteilnahme / Erklärung des Teilnahme-Endes durch Affiliate-Partner

(1) Das Affiliate-Partner-Programm ist ein einseitig von Bauerfeind ins Leben gerufenes Programm, dass die Vermarktungsunterstützungsaktivitäten von Affiliates für Bauerfeind-Produkte und Services auch monetär wertschätzt. Ein Teilnahmeanspruch seitens der Affiliates besteht nicht.

(2) Bauerfeind behält sich vor, das Programm jederzeit zu modifizieren sowie für einzelne Teilnehmende oder auch insgesamt einzuschränken, ganz einzustellen oder die individuelle Teilnahmeberechtigung ohne Angabe von Gründen zu entziehen. Hierfür genügt eine entsprechende einseitige Erklärung seitens Bauerfeind, die per E-Mail übermittelt wird. Bestätigt der Empfänger dieser E-Mail den Erhalt nicht innerhalb von 3 Werktagen, sendet Bauerfeind ein entsprechendes Einwurf-Einschreiben dessen bei Bauerfeind bekannte Postanschrift. Dieses Schreiben gilt mit dem dokumentierten Einwurf als zugegangen und kooperationsmodifizierend bzw. –beendend. Kann nicht zugestellt werden, gilt das Schreiben 14 Tage nach Versanddatum als zugegangen („Zustellungsfikition“).

(3) Affiliate-Partner können die Partnerschaft ebenfalls mittels E-Mail an: „ecommerce@bauerfeind-sports.com“ oder mittels Postbrief an die Bauerfeind AG, Abteilung: B2C E-Commerce, Triebeser Strasse 16, 07937 Zeulenroda-Triebes und auf die zuvor unter (2) beschriebene Weise jederzeit beenden.

(4) Beendigungserklärungen – von Affiliate-Partnern oder Bauerfeind - beenden die Partnerschaft zum Ablauf des Tages des nachgewiesenen Eingangs der Beendigungserklärung oder deren Zustellungsfikition.

2. Provisionshöhe und Abstaffelung

(1) Soweit nicht abweichend mit Programmteilnehmenden1) vereinbart, zahlt Bauerfeind eine als „Beteiligung“ bezeichnete Provision von 6% auf den Produkt-Bruttoumsatzpreis, der auf die Empfehlung des jeweiligen Affiliates direkt zurückzuführen ist. Der Bruttoumsatzpreis versteht sich ohne Versandkosten und weitere Nebenkosten der Bestellung. Soweit im Bestellprozess ergänzende Rabatte gewährt werden, schmälern diese den Bruttoumsatzpreis entsprechend. Beteiligungen werden ausschließlich unbar auf eine vom jeweiligen Programmteilnehmenden benannte Bankverbindung gezahlt. Bauerfeind zahlt ausschließlich auf eine Bankverbindung, die auf den Namen des Affiliates oder dessen Firma geführt wird. Bauerfeind überweist entsprechende Beteiligungen auf die vom Affiliate mitgeteilte Bankverbindung mit befreiender Wirkung auf die Schuld.

(2) Bauerfeind ist berechtigt, die Provisionshöhe jederzeit für künftige relevante Produktumsätze durch einseitige Erklärung/ Bekanntgabe für alle oder für ausgewählte Programmteilnehmenden zu erhöhen oder zu verringern. Eine Reduzierung der Provisionshöhe steht im alleinigen Ermessen von Bauerfeind und tritt automatisch ein, sollte ein Programmteilnehmender gegen die in Anlage A dargestellten Verhaltensregeln - auch nur einmalig - verstoßen.

3. Provisionsmonitoring, Fälligkeit und Auszahlungsprocedere

(1) Provisionsfähige Umsätze monitort Bauerfeind automatisch und systemisch. Es sind nur solche Umsätze provisionsfähig, die entsprechend elektronisch protokolliert auf eine direkte Empfehlung des jeweiligen Affiliate zurückgehen. Hierbei sind gemäß der Bauerfeind-Retourenregeln anerkannte Retouren bereits gekaufter Ware, egal aus welchem Grund diese zurückgeschickt wurde, für die Provisionsberechnung nicht zu berücksichtigen.

(2) Der Affiliate kann einen Auszahlungswunsch bezüglich entstandener Beteiligungen jeweils ab einem Mindestbetrag von 30,- € auf seinem Provisionsskonto mittels Anklicken des entsprechenden Auszahlungsbuttons an Bauerfeind übersenden. Unter diesem Mindestwert liegende Beteiligungen werden nur bei Beendigung der Programmteilnahme oder bei Modifikation bzw. Beendigung dieses Programms ausgezahlt. Der Auszahlungswunsch wird von Bauerfeind geprüft und entweder bestätigt oder abgelehnt. Eine vorgenommene Überweisung steht einer Bestätigung des Auszahlungsanspruchs gleich. Provisionskonten werden bei Bauerfeind als virtuelle Verrechnungskonten geführt.

(3) Beteiligungen für relevante Produktempfehlungen sind erst 30 Tage nach Eingang der jeweiligen Bestellung und erfolgte vollständige Bezahlung durch den Endkunden auszahlungsfähig. Bauerfeind behält sich vor, bereits auf dem Provisionsskonto ersichtliche Beteiligungen innerhalb von 60 Tagen ab Bestellung wegen getätigter Retouren entsprechend zu reduzieren.

(4) Hat ein Affiliate gegen eine Verhaltensregel aus Anlage A verstoßen, behält sich Bauerfeind vor, Auszahlungen vom Provisionskonto bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren. Hierbei ist eine solche Sperrung obligatorisch, wenn ein Manipulationsverdacht bezüglich der aufgrund Kaufempfehlung getätigte Umsätze besteht oder zweifelhaft ist, ob das Monitoring-System korrekt arbeitet.

4. Für die Teilnahme am Partnerprogramm einzuhaltende Verhaltensregeln

Die Einhaltung der in Anlage A dargestellten Verhaltensregeln für die Affiliates ist eine fortlaufende Teilnahmevoraussetzung am Affiliate-Programm. Bauerfeind behält sich vor, die Anlage A jederzeit zu modifizieren, insbesondere abzuändern oder zu ergänzen. Programmteil-nehmende werden hiervon nicht obligatorisch informiert, sind aber verpflichtet, sich regelmäßig über Modifikationen der Verhaltensregeln innerhalb ihres Onlinezugangs zu informieren.

5. Verfall des Provisionsanspruches / Aufrechnungsrecht

(1) Beteiligungsansprüche der Affiliates verfallen ersatzlos, soweit:

  • Bauerfeind eine Manipulation provisionsrelevante Umsätze nachweist
  • der jeweilige Affiliate Bauerfeind sowie Bauerfeind- Produkten und -Dienstleistungen gegenüber nicht wohlwollend auftritt, insbesondere rufschädigende Äußerungen tätigt
  • auszahlungsfähige Beteiligungsansprüche nicht spätestens sechs Monate nach Beendigung der Teilnahme des Affiliate am Affiliate Marketing Partner Programm geltend gemacht sind.

(2) Bauerfeind ist berechtigt, Provisionskontostände ohne gesonderte Mittelung an den Affiliate zu korrigieren, sollte festgestellt werden, dass ein Buchungsfehler vorliegt, Manipulationsversuche festgestellt werden oder vergleichbare Tatbestände vorliegen. Darüber hinaus ist Bauerfeind berechtigt, positiv-Saldi auf einem Provisionskonto mit bestehenden Ansprüchen gegen den Affiliate zu verrechnen, ohne dass es einer Anerkenntnis des jeweiligen Verrechnungsanspruchs bedarf.

6. Datenschutz und ethische Grundregeln

(1) Bauerfeind speichert und bearbeitet persönliche Daten des Affiliates, um die Teilnahme das Affiliates an diesem Affiliate-Programm zu ermöglichen [Art 6 (1) b) DSGVO]. Ein Widerspruch gegen diese Datenverarbeitung und –Speicherung ist jederzeit per E-Mail an „ecommerce@bauerfeind-sports.com“ möglich. Ein Widerspruch führt zur sofortigen Beendigung der Teilnahme an diesem Affiliate Programm.

(2) Bauerfeind wird gespeicherte persönliche Daten des Affiliates nur so lange aufbewahren, wie dieses aufgrund bestehender Gesetze oder behördliche bzw. gerichtlicher Anordnungen erforderlich ist. Eine Herausgabe solcher Daten an berechtigte Dritte erfolgt nur auf gerichtliche oder behördliche Anordnung, von der der Affiliates unverzüglich durch Bauerfeind informiert wird.

(3) Jeder Affiliate, der an diesem Affiliate Programm teilnimmt, verpflichtet sich, auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland anerkannte ethische Grundregeln einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere die Gleichbehandlung der Geschlechter und die Nicht-Diskriminierung von Personen oder Randgruppen.

(4) Soweit der Affiliate mit einzelnen Kaufinteressierten, deren Bestellung provisionsfähig wäre, privaten Kontakt aufnimmt oder bereits private Kontakte hat, ist der Affiliate für diese Kontakte und deren Inhalte alleinverantwortlich. Besteht der Verdacht, dass diese Kontakte zur Manipulation der Beteiligungen aus dem Affiliate Programm genutzt werden, verpflichtet sich der Affiliate, an der Aufklärung dieses Verdachts nach Kräften mitzuwirken.

(5) Kaufinteressierte werden nach entsprechender Interessenbekundung auf eine Bauerfeind- eigene Verkaufsplattform geleitet und der Verkaufsprozess allein durch Bauerfeind betreut.

7. Sonstiges

(1) Dieses Affiliate-Marketing-Partnerprogramm gilt bis auf einseitigen Widerruf oder Modifikation seitens von Bauerfeind. Ohne schriftliche Zustimmungserklärung von Bauerfeind können die Teilnahmebedingungen nicht individuell abgewandelt werden.

(2) Soweit die Regelungen dieses Affiliate-Marketing-Programms Lücken enthalten, führt dies nicht zur Unwirksamkeit dieses Programms an sich. An die Stelle von Regelungslücken treten solche Regelungen, die ein objektiver Dritter als für vergleichbare Sachverhalte als etabliert bzw. interessengerecht betrachtet.

Anlage A - Verhaltensregeln
  • Soweit nicht von Bauerfeind abweichend und speziell freigegeben, dürfen nur von Bauerfeind zur Verfügung gestellte produktbezogene Inhalte (Texte, Bilder, Videos und etwaige Medien) verwendet werden. Insbesondere dürfen ohne vorherige Abstimmung keine Inhalte von der Bauerfeind-Homepage, den Social-Media-Kanälen oder anderen Bauerfeind-Quellen bzw. Kanalbetreibern [Kanäle der Bauerfeind-Tochter-gesellschaften, Distributoren oder weiteren Händlern] übernommen und eingesetzt werden.
  • Für die Webshop-Links darf nur der dem jeweiligen Affiliate individuell zur Verfügung gestellte Code für die freigegebene Nutzungsdauer verwendet werden. Die Verwendung nicht aktueller/nicht freigegebener Codes führt dazu, dass entsprechende Verkäufe nicht dem Bonuskonto des Affiliates zugeordnet werden können).
  • Der Affiliate darf verkaufsunterstützend werben bei/per/auf:
    Folgenden Social Media Plattformen: Instagram, Facebook, Pinterest, TikTok, Youtube, LinkedIn, Xing, Snapchat, Whatsapp, X (Twitter)
    E-Mail Newsletter
    Eigenen Websites und Shops, die nicht gegen die von Bauerfeind mitgeteilten Regeln verstoßen
    Sportevents (bspw. offizielle Running-events oder Sportturniere)

Alle weitere Bewerbungsmöglichkeiten müssen schriftlich freigegeben werden

  • Inhalte dürfen nicht auf Seiten gepostet werden, die nicht nach den in der Bundesrepublik Deutschland / Europa geltenden rechtlichen/behördlichen Vorgaben oder Moralvorstellungen entschlossen genug gegen Posts mit rassistischen, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Inhalten vorgehen. Gleiches gilt für Inhalte bedrohenden oder bedrohlichen sowie sexistischen, pornografischen oder diskriminierenden Charakters oder systematische Duldungen von Urheberrechtsverletzungen - bei gleichem Bewertungsmaßstab wie in Satz 1.
  • Eigene Inhaltsanteile des Affiliates dürfen keine Urheberrechte Dritter verletzen. Bauerfeind stellt sicher, dass von Bauerfeind zur Verfügung gestellte Inhalte relevante Rechte Dritter nicht verletzen. Für den vom Affiliate stammenden Beitrag oder Beitragsteil stellt dies der Affiliate sicher, wobei sowohl Bauerfeind als auch der Affiliate die jeweils andere Partei insoweit von Ansprüchen Dritter freistellen.
  • Eine Platzierung / Verlinkung der Inhalte in Subnetzwerken bzw. Metanetzwerken ist ebenfalls untersagt.
  • Den Affiliates ist es ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Bauerfeind nicht gestattet, kontextbasierte Werbeanzeigen, bspw. Google Ads oder Vergleichbares, zu schalten, in denen der Namen der Firma oder Firmen- bzw. Produktschlagworte (oder Begriffe, die die beworbenen Produktgattung entsprechen, sowie ähnliche Begriffe und Falschschreibweisen) benutzt werden.
  • Des Weiteren darf nicht auf Brand-Keywords zurückgegriffen werden, mit denen die Unternehmen der Bauerfeind-Gruppe (bspw. Bauerfeind-Sports) wirbt. Hierzu zählen auch Falschschreibweisen wie bspw. ""Bauernfeind"".
  • Testbestellungen von Seitens des Affiliates, um das Tracking und den Bestellablauf zu testen, sind nur nach vorheriger Genehmigung von Bauerfeind gestattet
  • Affiliates ist es nicht gestattet, selbst oder durch Dritte manipulative verkaufssteigernde Maßnahmen einzusetzen oder einsetzen zu lassen. Derartiges führt zur sofortigen Beendigung der Teilnahme am Affiliate Marketing Partner Programm. Manipulativ ist jede Maßnahme, die nur zum Schein Mehrumsatz generiert oder sich unlauterer / gesetzeswidriger Mittel bedient, um zu Käufen zu motivieren.

V1.0 © 2025 Bauerfeind AG

Bitte schaue Dir die Teilnahmebedingungen bis zum Ende an.

Hier gibt es die Teilnahmebedingungen auch nochmal als Download für dich:

Download ⬇️